Liste der Ermordeten


Folgende Informationen sind von Nina Schwarz verfügbar:

geboren am 04.11.1879 in Wien
letzte bekannte Wohnadresse
andere Wohnadresse(n)
Deportation derzeit nicht bekannt- Deportationsdatum unbekannt -
gestorben - Todesdatum unbekannt -
Die Recherche wurde von Nina, 14 Jahre, BRG Viktring, übernommen.

Die Lebensgeschichte und wie die Recherche verlaufen ist:


RECHERCHE:
NINA SCHWARZ



Nina Schwarz (geb. Grünberg ) wurde am 4.11.1879 in Wien geboren. Ihre Eltern waren Josef und Sara (auch Sali, geb. Hromberger) Grünberg.
Nina wurde im Geburtsbuch der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (Nr. 4129/18799) eingetragen. Sie war österreichische Staatsbürgerin und Jüdin.
Zuletzt war sie wohnhaft in der Tandelmarktgasse 11/7, Wien 2.
Nina war bereits verheiratet. Ihr Mann starb aber am 27.11.1925. Sie hatte eine Tochter namens Margarete Schwarz.
1965 forderte Margarete die Todeserklärung ihrer Mutter:

Zitate aus der Todeserklärung:

"Nina Schwarz,..., wird auf Antrag von Margarete Schwarz, Angestellte, 207 West, 98th Street, New York, USA., vertreten durch Dr. Arthur Ehrenhaft, Rechtsanwalt in Wien 1, Tuchlaubn 13, nach fruchtlosem Verlauf der Aufgebotsfrist für tot erklärt,
und der 31.12.1944, 24.00 Uhr, als Zeitpunkt des Todes bestimmt."

Begründung:
"Durch die gepflogenen Erhebungen, und zwar auf Grund der Auskunft des Zentralmeldeamtes der Polizeidirektion Wien vom 20.12.1965 und auf Grund der unbedenklichen Angaben der antragstellenden Partei ist nachstehender Sachverhalt bescheinigt.
Nina Schwarz wurde am 25.9.1941 aus ihrer Wohnung Wien 2, Tandelmarktgasse 11/7, nach Kuba abgemeldet.
Seither fehlt jede Nachricht."

Erklärungen:

Todeszeitpunkt: Da die Voraussetzungen für die Todeserklärung nach § 5 Todeserkl. Ges. 1950 gegeben sind und den Ermittlungen nach keine Anhaltspunkte für einen wahrscheinlichen Zeitpunkt des Todes vorliegen, wurden die Bestimmungen des § 9 Abs. 5 lit. Todeserkl. Ges. 1950 angewendet.
Der Zeitpunkt des Todes ist drei vollendete Jahre nach dem letztem Jahr, in dem die Verschollene den Nachrichten zufolge noch gelebt hat.
Die Todeszeit ist nur dem Tag nach festgestellt. Es gilt nach § 9 Abs. 4 Todeserkl. Ges. 1950 das Ende des Tages als Zeitpunkt des Todes.

...wurde nach Kuba abgemeldet: Das bedeutet, dass Nina wahrscheinlich nach Kuba geflüchtet ist. Es wäre aber auch möglich, dass die Flucht nur vorgetäuscht wurde. Fest steht, dass es seither keine Nachricht von ihr gab.



Quelle: Landesgericht für Zivilrechtssachen, 48 T 646/65 Nina Santler


RECHERCHE:
NINA SCHWARZ



Nina Schwarz (geb. Grünberg ) wurde am 4.11.1879 in Wien geboren. Ihre Eltern waren Josef und Sara (auch Sali, geb. Hromberger) Grünberg.
Nina wurde im Geburtsbuch der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (Nr. 4129/18799) eingetragen. Sie war österreichische Staatsbürgerin und Jüdin.
Zuletzt war sie wohnhaft in der Tandelmarktgasse 11/7, Wien 2.
Nina war bereits verheiratet. Ihr Mann starb aber am 27.11.1925. Sie hatte eine Tochter namens Margarete Schwarz.
1965 forderte Margarete die Todeserklärung ihrer Mutter:

Zitate aus der Todeserklärung:

"Nina Schwarz,..., wird auf Antrag von Margarete Schwarz, Angestellte, 207 West, 98th Street, New York, USA., vertreten durch Dr. Arthur Ehrenhaft, Rechtsanwalt in Wien 1, Tuchlaubn 13, nach fruchtlosem Verlauf der Aufgebotsfrist für tot erklärt,
und der 31.12.1944, 24.00 Uhr, als Zeitpunkt des Todes bestimmt."

Begründung:
"Durch die gepflogenen Erhebungen, und zwar auf Grund der Auskunft des Zentralmeldeamtes der Polizeidirektion Wien vom 20.12.1965 und auf Grund der unbedenklichen Angaben der antragstellenden Partei ist nachstehender Sachverhalt bescheinigt.
Nina Schwarz wurde am 25.9.1941 aus ihrer Wohnung Wien 2, Tandelmarktgasse 11/7, nach Kuba abgemeldet.
Seither fehlt jede Nachricht."

Erklärungen:

Todeszeitpunkt: Da die Voraussetzungen für die Todeserklärung nach § 5 Todeserkl. Ges. 1950 gegeben sind und den Ermittlungen nach keine Anhaltspunkte für einen wahrscheinlichen Zeitpunkt des Todes vorliegen, wurden die Bestimmungen des § 9 Abs. 5 lit. Todeserkl. Ges. 1950 angewendet.
Der Zeitpunkt des Todes ist drei vollendete Jahre nach dem letztem Jahr, in dem die Verschollene den Nachrichten zufolge noch gelebt hat.
Die Todeszeit ist nur dem Tag nach festgestellt. Es gilt nach § 9 Abs. 4 Todeserkl. Ges. 1950 das Ende des Tages als Zeitpunkt des Todes.

...wurde nach Kuba abgemeldet: Das bedeutet, dass Nina wahrscheinlich nach Kuba geflüchtet ist. Es wäre aber auch möglich, dass die Flucht nur vorgetäuscht wurde. Fest steht, dass es seither keine Nachricht von ihr gab.



Quelle: Landesgericht für Zivilrechtssachen, 48 T 646/65 Nina Santler


RECHERCHE:
NINA SCHWARZ



Nina Schwarz (geb. Grünberg ) wurde am 4.11.1879 in Wien geboren. Ihre Eltern waren Josef und Sara (auch Sali, geb. Hromberger) Grünberg.
Nina wurde im Geburtsbuch der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (Nr. 4129/18799) eingetragen. Sie war österreichische Staatsbürgerin und Jüdin.
Zuletzt war sie wohnhaft in der Tandelmarktgasse 11/7, Wien 2.
Nina war bereits verheiratet. Ihr Mann starb aber am 27.11.1925. Sie hatte eine Tochter namens Margarete Schwarz.
1965 forderte Margarete die Todeserklärung ihrer Mutter:

Zitate aus der Todeserklärung:

"Nina Schwarz,..., wird auf Antrag von Margarete Schwarz, Angestellte, 207 West, 98th Street, New York, USA., vertreten durch Dr. Arthur Ehrenhaft, Rechtsanwalt in Wien 1, Tuchlaubn 13, nach fruchtlosem Verlauf der Aufgebotsfrist für tot erklärt,
und der 31.12.1944, 24.00 Uhr, als Zeitpunkt des Todes bestimmt."

Begründung:
"Durch die gepflogenen Erhebungen, und zwar auf Grund der Auskunft des Zentralmeldeamtes der Polizeidirektion Wien vom 20.12.1965 und auf Grund der unbedenklichen Angaben der antragstellenden Partei ist nachstehender Sachverhalt bescheinigt.
Nina Schwarz wurde am 25.9.1941 aus ihrer Wohnung Wien 2, Tandelmarktgasse 11/7, nach Kuba abgemeldet.
Seither fehlt jede Nachricht."

Erklärungen:

Todeszeitpunkt: Da die Voraussetzungen für die Todeserklärung nach § 5 Todeserkl. Ges. 1950 gegeben sind und den Ermittlungen nach keine Anhaltspunkte für einen wahrscheinlichen Zeitpunkt des Todes vorliegen, wurden die Bestimmungen des § 9 Abs. 5 lit. Todeserkl. Ges. 1950 angewendet.
Der Zeitpunkt des Todes ist drei vollendete Jahre nach dem letztem Jahr, in dem die Verschollene den Nachrichten zufolge noch gelebt hat.
Die Todeszeit ist nur dem Tag nach festgestellt. Es gilt nach § 9 Abs. 4 Todeserkl. Ges. 1950 das Ende des Tages als Zeitpunkt des Todes.

...wurde nach Kuba abgemeldet: Das bedeutet, dass Nina wahrscheinlich nach Kuba geflüchtet ist. Es wäre aber auch möglich, dass die Flucht nur vorgetäuscht wurde. Fest steht, dass es seither keine Nachricht von ihr gab.



Quelle: Landesgericht für Zivilrechtssachen, 48 T 646/65 Nina Santler


RECHERCHE:
NINA SCHWARZ



Nina Schwarz (geb. Grünberg ) wurde am 4.11.1879 in Wien geboren. Ihre Eltern waren Josef und Sara (auch Sali, geb. Hromberger) Grünberg.
Nina wurde im Geburtsbuch der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (Nr. 4129/18799) eingetragen. Sie war österreichische Staatsbürgerin und Jüdin.
Zuletzt war sie wohnhaft in der Tandelmarktgasse 11/7, Wien 2.
Nina war bereits verheiratet. Ihr Mann starb aber am 27.11.1925. Sie hatte eine Tochter namens Margarete Schwarz.
1965 forderte Margarete die Todeserklärung ihrer Mutter:

Zitate aus der Todeserklärung:

"Nina Schwarz,..., wird auf Antrag von Margarete Schwarz, Angestellte, 207 West, 98th Street, New York, USA., vertreten durch Dr. Arthur Ehrenhaft, Rechtsanwalt in Wien 1, Tuchlaubn 13, nach fruchtlosem Verlauf der Aufgebotsfrist für tot erklärt,
und der 31.12.1944, 24.00 Uhr, als Zeitpunkt des Todes bestimmt."

Begründung:
"Durch die gepflogenen Erhebungen, und zwar auf Grund der Auskunft des Zentralmeldeamtes der Polizeidirektion Wien vom 20.12.1965 und auf Grund der unbedenklichen Angaben der antragstellenden Partei ist nachstehender Sachverhalt bescheinigt.
Nina Schwarz wurde am 25.9.1941 aus ihrer Wohnung Wien 2, Tandelmarktgasse 11/7, nach Kuba abgemeldet.
Seither fehlt jede Nachricht."

Erklärungen:

Todeszeitpunkt: Da die Voraussetzungen für die Todeserklärung nach § 5 Todeserkl. Ges. 1950 gegeben sind und den Ermittlungen nach keine Anhaltspunkte für einen wahrscheinlichen Zeitpunkt des Todes vorliegen, wurden die Bestimmungen des § 9 Abs. 5 lit. Todeserkl. Ges. 1950 angewendet.
Der Zeitpunkt des Todes ist drei vollendete Jahre nach dem letztem Jahr, in dem die Verschollene den Nachrichten zufolge noch gelebt hat.
Die Todeszeit ist nur dem Tag nach festgestellt. Es gilt nach § 9 Abs. 4 Todeserkl. Ges. 1950 das Ende des Tages als Zeitpunkt des Todes.

...wurde nach Kuba abgemeldet: Das bedeutet, dass Nina wahrscheinlich nach Kuba geflüchtet ist. Es wäre aber auch möglich, dass die Flucht nur vorgetäuscht wurde. Fest steht, dass es seither keine Nachricht von ihr gab.



Quelle: Landesgericht für Zivilrechtssachen, 48 T 646/65 Nina Santler


RECHERCHE:
NINA SCHWARZ



Nina Schwarz (geb. Grünberg ) wurde am 4.11.1879 in Wien geboren. Ihre Eltern waren Josef und Sara (auch Sali, geb. Hromberger) Grünberg.
Nina wurde im Geburtsbuch der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (Nr. 4129/18799) eingetragen. Sie war österreichische Staatsbürgerin und Jüdin.
Zuletzt war sie wohnhaft in der Tandelmarktgasse 11/7, Wien 2.
Nina war bereits verheiratet. Ihr Mann starb aber am 27.11.1925. Sie hatte eine Tochter namens Margarete Schwarz.
1965 forderte Margarete die Todeserklärung ihrer Mutter:

Zitate aus der Todeserklärung:

"Nina Schwarz,..., wird auf Antrag von Margarete Schwarz, Angestellte, 207 West, 98th Street, New York, USA., vertreten durch Dr. Arthur Ehrenhaft, Rechtsanwalt in Wien 1, Tuchlaubn 13, nach fruchtlosem Verlauf der Aufgebotsfrist für tot erklärt,
und der 31.12.1944, 24.00 Uhr, als Zeitpunkt des Todes bestimmt."

Begründung:
"Durch die gepflogenen Erhebungen, und zwar auf Grund der Auskunft des Zentralmeldeamtes der Polizeidirektion Wien vom 20.12.1965 und auf Grund der unbedenklichen Angaben der antragstellenden Partei ist nachstehender Sachverhalt bescheinigt.
Nina Schwarz wurde am 25.9.1941 aus ihrer Wohnung Wien 2, Tandelmarktgasse 11/7, nach Kuba abgemeldet.
Seither fehlt jede Nachricht."

Erklärungen:

Todeszeitpunkt: Da die Voraussetzungen für die Todeserklärung nach § 5 Todeserkl. Ges. 1950 gegeben sind und den Ermittlungen nach keine Anhaltspunkte für einen wahrscheinlichen Zeitpunkt des Todes vorliegen, wurden die Bestimmungen des § 9 Abs. 5 lit. Todeserkl. Ges. 1950 angewendet.
Der Zeitpunkt des Todes ist drei vollendete Jahre nach dem letztem Jahr, in dem die Verschollene den Nachrichten zufolge noch gelebt hat.
Die Todeszeit ist nur dem Tag nach festgestellt. Es gilt nach § 9 Abs. 4 Todeserkl. Ges. 1950 das Ende des Tages als Zeitpunkt des Todes.

...wurde nach Kuba abgemeldet: Das bedeutet, dass Nina wahrscheinlich nach Kuba geflüchtet ist. Es wäre aber auch möglich, dass die Flucht nur vorgetäuscht wurde. Fest steht, dass es seither keine Nachricht von ihr gab.



Quelle: Landesgericht für Zivilrechtssachen, 48 T 646/65 Nina Santler


RECHERCHE:
NINA SCHWARZ



Nina Schwarz (geb. Grünberg ) wurde am 4.11.1879 in Wien geboren. Ihre Eltern waren Josef und Sara (auch Sali, geb. Hromberger) Grünberg.
Nina wurde im Geburtsbuch der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (Nr. 4129/18799) eingetragen. Sie war österreichische Staatsbürgerin und Jüdin.
Zuletzt war sie wohnhaft in der Tandelmarktgasse 11/7, Wien 2.
Nina war bereits verheiratet. Ihr Mann starb aber am 27.11.1925. Sie hatte eine Tochter namens Margarete Schwarz.
1965 forderte Margarete die Todeserklärung ihrer Mutter:

Zitate aus der Todeserklärung:

"Nina Schwarz,..., wird auf Antrag von Margarete Schwarz, Angestellte, 207 West, 98th Street, New York, USA., vertreten durch Dr. Arthur Ehrenhaft, Rechtsanwalt in Wien 1, Tuchlaubn 13, nach fruchtlosem Verlauf der Aufgebotsfrist für tot erklärt,
und der 31.12.1944, 24.00 Uhr, als Zeitpunkt des Todes bestimmt."

Begründung:
"Durch die gepflogenen Erhebungen, und zwar auf Grund der Auskunft des Zentralmeldeamtes der Polizeidirektion Wien vom 20.12.1965 und auf Grund der unbedenklichen Angaben der antragstellenden Partei ist nachstehender Sachverhalt bescheinigt.
Nina Schwarz wurde am 25.9.1941 aus ihrer Wohnung Wien 2, Tandelmarktgasse 11/7, nach Kuba abgemeldet.
Seither fehlt jede Nachricht."

Erklärungen:

Todeszeitpunkt: Da die Voraussetzungen für die Todeserklärung nach § 5 Todeserkl. Ges. 1950 gegeben sind und den Ermittlungen nach keine Anhaltspunkte für einen wahrscheinlichen Zeitpunkt des Todes vorliegen, wurden die Bestimmungen des § 9 Abs. 5 lit. Todeserkl. Ges. 1950 angewendet.
Der Zeitpunkt des Todes ist drei vollendete Jahre nach dem letztem Jahr, in dem die Verschollene den Nachrichten zufolge noch gelebt hat.
Die Todeszeit ist nur dem Tag nach festgestellt. Es gilt nach § 9 Abs. 4 Todeserkl. Ges. 1950 das Ende des Tages als Zeitpunkt des Todes.

...wurde nach Kuba abgemeldet: Das bedeutet, dass Nina wahrscheinlich nach Kuba geflüchtet ist. Es wäre aber auch möglich, dass die Flucht nur vorgetäuscht wurde. Fest steht, dass es seither keine Nachricht von ihr gab.



Quelle: Landesgericht für Zivilrechtssachen, 48 T 646/65 Nina Santler

Der Brief an den/die Ermordete/n :

Der Brief an die Zukunft (stieg am 5. Mai 2003 an einem Luftballon gebunden in den Himmel):

Zurück zur Übersicht